Schulz-Reisen GmbH seit 40 Jahren ein Reiseunternehmen aus Rheinau in Baden-Württemberg

 

Gut abgesichert - egal was passiert

Mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie schon vor Reiseantritt optimal geschützt. Können Sie Ihre Reise zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, einer plötzlichen Kündigung oder eines unerwarteten Arbeitsplatzwechsels nicht antreten, müssen Sie nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben. Mit der Urlaubsgarantie sind Sie zusätzlich sogar während Ihrer Reise geschützt, falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verspätet beenden müssen.
  • Keine Selbstbeteiligung (Ausnahme: 25 € bei ambulant behandelten Krankheiten)
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
  • Abschluss kann auch bei Last Minute-Reisen möglich sein
  • Zuverlässigkeit, wenn während Ihrer Reise etwas passiert: Bei vorzeitigem Reiseabbruch oder verspäteter Abreise gewährleistet die Urlaubsgarantie die Kostenübernahme

Leistungen Reiserücktrittversicherung:

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reise-Rücktrittsversicherung:
  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
  • ... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen bei Versicherungen für eine Reise)

Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Reise-Rücktrittsversicherung für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

 

Leistungen Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:
  • Erstattung von Rückreisekosten
  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
  • Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person

Abbruchgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
  • Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
  • Schwangerschaft
  • Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Welche Versicherung für ihre Reise die Beste ist, können wir in einem persönlichen Gespräch erörtern. Sprechen sie uns an. Wir beraten sie gerne!